Vereinssatzung

§ 1 Name, Sitz a. Der Verein führt den „Thamilalayam Berlin „ b. Der Verein hat seinen Sitz in Berlin.

§ 2 Zweck, Ziel und Aufgabe des Vereins - Aufrechterhaltung und Aufwertung der tamilischen Sprache, - philosophischer und geistlichen Verbindungen, - Brauchtum und Überzeugungen der in Berlin lebenden tamilischen Bevölkerung, - Förderung sportlicher Aktivitäten, - Wahrung der traditionellen Sitten und Gebräuche der Tamilen in Berlin, - Pflege und Erweiterung der Kontakte zu allen Mitbürgern durch interkulturelle Veranstaltungen

§ 3 Gemeinnützigkeit

a. Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts “steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordung,

b. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirt-
schaftliche Zwecke,

c. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Mitglieder erhalten keine gewinne und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstige Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrer Ausscheidung oder bei Auflösung des Vereins für ihre Mitgliedschaft keinerlei Entschädigung.

d.​Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.

e. Die Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig, soweit die anfallenden Arbeiten das zumutbare Maß ehrenamtliche Tätigkeiten übersteigen, können Personen angestellt werden. Es dürfen dafür keine unverhältnismäßig hohen Vergütungen gewährt werden.

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